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Der Heimvertrag: was drinsteht und was Sie ändern können

Der Heimvertrag wird meist am Tag des Eintritts unterschrieben, zwischen Umzug und Arztbesuch, von Menschen, die gerade an anderes denken. Er regelt dann für Jahre, was eine Leistung kostet, wie sie sich ändern darf und unter welchen Umständen jemand das Zimmer wieder verlassen muss. Eine halbe Stunde Lesezeit vorher ist gut investiert.

Von der Redaktion PflegeheimfinderVeröffentlicht 27. Oktober 2026Zuletzt geprüft 19. Oktober 20265 Minuten Lesezeit

Es gibt kein Bundesgesetz dazu

Anders als die Miete ist der Heimvertrag im Schweizer Recht nicht eigens geregelt. Er ist ein Vertrag eigener Art, zusammengesetzt aus Elementen von Miete, Auftrag und Kaufvertrag, und es gilt in erster Linie das, was die Parteien vereinbart haben.

Einzelne Kantone machen Vorgaben über ihre Heimgesetze und die Bewilligung der Einrichtungen, etwa zur Transparenz der Taxen. Diese Vorgaben sind von Kanton zu Kanton verschieden und ersetzen die Lektüre des Vertrags nicht.

Daraus folgt der wichtigste Satz dieses Beitrags: Was Sie unterschreiben, gilt. Ein mündliches «das handhaben wir kulant» steht nicht im Vertrag und hilft im Streitfall nicht.

Die Taxen und ihre Erhöhung

Der Vertrag muss erkennen lassen, was Pension, Betreuung und Pflege je kosten und was zusätzlich verrechnet wird. Nebenleistungen sind der häufigste Streitpunkt: Wäsche, Coiffeur, Fusspflege, Telefon, Begleitung zum Arzt, Transporte.

Lassen Sie sich die Liste der Nebenleistungen mit Preisen aushändigen und prüfen Sie, ob sie Teil des Vertrags ist oder ein Blatt, das sich jederzeit ändern lässt.

Suchen Sie die Klausel zur Taxerhöhung. Üblich ist eine Ankündigung mit Frist, oft auf einen Monats- oder Jahreswechsel. Eine Klausel, die dem Heim erlaubt, Taxen jederzeit und ohne Vorankündigung anzupassen, ist ein Grund für Rückfragen.

Entscheidend ist auch, was bei einem Wechsel der Pflegestufe passiert. Steigt der Pflegebedarf, steigt die Pflegetaxe, und der Eigenanteil daran ist bundesrechtlich begrenzt. Was danebenliegt, etwa eine höhere Betreuungstaxe, ist es nicht.

Kündigung durch die Bewohnerin

Üblich ist eine schriftliche Kündigung auf das Monatsende mit einer Frist von einem Monat. Manche Häuser sehen längere Fristen vor, manche eine kürzere Probezeit in den ersten Wochen.

Prüfen Sie vor der Unterschrift zwei Punkte: Gibt es eine Probezeit, in der beide Seiten leichter aussteigen können? Und was gilt bei einem Spitaleintritt, wenn das Zimmer längere Zeit leer steht? Viele Verträge verrechnen dann eine reduzierte Taxe, manche die volle.

Eine Kündigung ist keine Schande und kein Vertrauensbruch. Wer merkt, dass das Haus nicht passt, soll wechseln können, und ein seriöses Heim schreibt genau das in seinen Vertrag.

Kündigung durch das Heim

Hier liegt das grössere Risiko. Ein Heim kann einen Vertrag in der Regel nur aus wichtigem Grund beenden, etwa wenn es die nötige Pflege nicht mehr erbringen kann oder das Zusammenleben nachhaltig gestört ist.

Lesen Sie die Klausel genau. Steht dort eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit ohne Begründung, bedeutet das: Ihre Mutter kann das Haus verlassen müssen, ohne dass etwas vorgefallen ist. Fragen Sie nach, warum das so geregelt ist.

Prüfen Sie ebenso, was bei steigendem Pflegebedarf gilt. Ein Alterszentrum ohne Pflegeabteilung kann irgendwann an seine Grenze kommen. Dass es dann einen Übertritt unterstützt statt ihn nur zu verlangen, sollte im Vertrag stehen.

Todesfall und Räumung

Der Vertrag endet üblicherweise mit dem Tod, ohne dass jemand kündigen muss. Für den Todestag selbst wird meist der volle Tagessatz verrechnet.

Für die Räumung des Zimmers sehen viele Verträge sieben bis vierzehn Tage vor, und für diese Zeit läuft die Taxe weiter. Das ist die Klausel, die Angehörige in einer ohnehin schweren Woche unter Druck setzt, und sie lässt sich vor der Unterschrift besprechen.

Das Heim darf das Zimmer nicht einfach selbst ausräumen und die Sachen entsorgen. Was mit den persönlichen Gegenständen geschieht, entscheiden die Erben. Sind die Erbverhältnisse noch unklar, kann das Haus die Sachen einlagern, damit das Zimmer wieder belegt werden kann.

Vier Fragen vor der Unterschrift

Was kostet alles zusammen im ersten vollen Monat? Nicht die Tagestaxe, sondern die Summe, die auf der ersten Rechnung steht, inklusive Nebenleistungen.

Was passiert, wenn der Pflegebedarf steigt? Bleibt der Platz, und was ändert sich am Preis?

Wer unterschreibt? Wer im eigenen Namen statt in Vertretung unterschreibt, haftet unter Umständen selbst für die Taxen. Steht Ihr Name ohne den Zusatz «in Vertretung von», ändern Sie das.

Gibt es eine Hausordnung, und ist sie Vertragsbestandteil? Besuchszeiten, eigene Möbel, Haustiere: Das steht selten im Vertrag und oft in der Hausordnung.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist in einem Heim?

Es gibt keine gesetzliche Frist. Üblich ist ein Monat auf das Monatsende, massgebend ist aber allein der Vertrag. Lesen Sie die Klausel vor der Unterschrift und verhandeln Sie, wenn die Frist ungewöhnlich lang ist.

Darf ein Heim jemanden einfach kündigen?

In der Regel nur aus wichtigem Grund, etwa wenn die nötige Pflege nicht mehr erbracht werden kann. Erlaubt der Vertrag eine ordentliche Kündigung ohne Begründung, ist das ein Punkt, den Sie vor der Unterschrift klären sollten.

Hafte ich als Kind für die Heimtaxen, wenn ich den Vertrag unterschreibe?

Wer in Vertretung unterschreibt, verpflichtet die vertretene Person, nicht sich selbst. Wer im eigenen Namen unterschreibt, kann selbst in der Pflicht stehen. Achten Sie auf diese eine Zeile.

Wie lange habe ich Zeit, das Zimmer nach einem Todesfall zu räumen?

Das steht im Vertrag, üblich sind sieben bis vierzehn Tage, und für diese Zeit läuft die Taxe meist weiter. Über die persönlichen Gegenstände entscheiden die Erben, nicht das Heim.

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Quellen

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