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Was kostet ein Altersheim oder Pflegeheim in der Schweiz?

Fast jede Seite zu diesem Thema nennt eine Zahl um die 10'000 Franken im Monat. Sie stimmt, aber sie beantwortet eine andere Frage als die, die Sie stellen. Dieser Beitrag trennt die beiden Zahlen, die dauernd verwechselt werden: was ein Heimtag kostet, und was davon auf Ihrer Rechnung steht.

Von der Redaktion PflegeheimfinderZuletzt geprüft 19. Oktober 20268 Minuten Lesezeit

Die Zahl, die überall steht, ist nicht Ihre Rechnung

In der Erhebung des Bundes über alle 1'457 Heime mit Taxangabe liegen die Gesamtkosten eines Heimtags im Mittel bei rund CHF 10'200 pro Monat. Das ist der Betrag, den ein Platz volkswirtschaftlich kostet: Personal, Gebäude, Verpflegung und die gesamte Pflege.

Den grössten Teil der Pflege bezahlen aber nicht Sie, sondern die Krankenversicherung und Ihre Wohngemeinde. Was auf Ihrer eigenen Rechnung steht, ist deutlich weniger.

Die Zahl, die Ihrer Rechnung näher kommt, ist die Pensionstaxe: der Teil für Unterkunft und Verpflegung, den Bewohnende selbst bezahlten. Sie liegt schweizweit im Mittel bei rund CHF 4'450 pro Monat, also etwa 146 Franken am Tag. Acht von zehn Häusern liegen zwischen CHF 3'300 und CHF 5'700.

Wer Ihnen 10'000 Franken als Ihren Beitrag nennt, rechnet Ihnen die Kosten anderer Zahler an. Wer 4'450 als Endbetrag nennt, lässt die Betreuung und den Pflegeanteil weg. Beide Zahlen gehören zusammen, und dazwischen liegt Ihre tatsächliche Rechnung.

Die drei Teile der Rechnung

Pensionstaxe. Unterkunft und Verpflegung. Vollständig zu Ihren Lasten. Der grösste Posten und derjenige, der am stärksten vom Zimmertyp abhängt: Ein Einzelzimmer kostet deutlich mehr als ein Platz im Zweierzimmer.

Betreuungstaxe. Alles, was nicht medizinische Pflege ist: Begleitung, Aktivierung, Tagesstruktur, Demenzbetreuung. Ebenfalls vollständig selbst zu zahlen. Dieser Posten ist von Haus zu Haus am unterschiedlichsten, und er ist der Grund, weshalb zwei Heime mit ähnlicher Pensionstaxe sehr verschieden teuer sein können.

Pflegetaxe. Die eigentliche Pflege, nach Pflegestufe abgerechnet. Hier zahlen Krankenversicherung und Wohngemeinde den grössten Teil. Ihr Eigenanteil ist gesetzlich gedeckelt auf höchstens CHF 23.00 pro Tag, also rund 700 Franken im Monat. Einzelne Kantone setzen tiefer an oder übernehmen den Anteil ganz.

Dieser Deckel ist der wichtigste Satz für Angehörige, die sich vor steigender Pflegebedürftigkeit fürchten: Wird jemand pflegebedürftiger, steigt Ihr Anteil an der Pflege nicht. Es steigt der Anteil von Versicherung und Gemeinde.

Eine Rechnung, wie sie wirklich aussieht

Nehmen wir ein Haus mit einer Pensionstaxe im schweizerischen Mittel, ein Einzelzimmer, mittlere Pflegestufe:

Pensionstaxe rund CHF 4'450, Betreuungstaxe je nach Haus CHF 600 bis 2'000, Eigenanteil Pflege CHF 700. Zusammen also grob CHF 5'800 bis 7'200 im Monat, bevor irgendetwas Persönliches dazukommt.

In der Stadt Zürich, in Genf oder in Zug liegt das spürbar höher, im Tessin, in Uri oder Freiburg tiefer. Die Kostenseite Ihres Kantons nennt den Median für Ihre Region, und der Kostenrechner rechnet Ihnen Ihren eigenen Fall durch.

Eine AHV-Maximalrente deckt davon einen Bruchteil. Dass Rente und Pensionskasse allein nicht reichen, ist der Normalfall und kein Versagen.

Wie stark sich die Kantone unterscheiden

Bei der Pensionstaxe liegt zwischen dem teuersten und dem günstigsten Kanton mehr als das Doppelte. Genf kommt auf gut CHF 7'200 im Monat, das Tessin auf knapp CHF 3'000. In der Deutschschweiz spannt sich der Bogen von rund CHF 5'000 in Zürich und Basel-Landschaft bis rund CHF 3'200 in Uri.

Die Unterschiede innerhalb eines Kantons sind fast ebenso gross. Zwei Häuser in derselben Gemeinde können tausend Franken auseinanderliegen, ohne dass die Pflege besser oder schlechter wäre. Lage, Baujahr und Zimmergrösse erklären den Preis besser als die Qualität.

Auch die Pflegefinanzierung ist kantonal geregelt. Wie viel die Gemeinde übernimmt, ob Ihr Eigenanteil die vollen 23 Franken beträgt und welche Obergrenze die Ergänzungsleistungen anerkennen, entscheidet jeder Kanton für sich.

Wer welchen Teil bezahlt

Sie selbst: Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und der gedeckelte Pflegeanteil von höchstens 23 Franken am Tag. Dazu Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse wie bisher.

Die Krankenversicherung: einen festen Beitrag an die Pflege, gestaffelt nach Pflegestufe. Er steigt mit dem Pflegebedarf, höchstens bis CHF 115.20 pro Tag.

Die Wohngemeinde: die Restfinanzierung der Pflege, also alles, was nach Kassenbeitrag und Ihrem Anteil noch offen ist. Massgebend ist die Wohngemeinde vor dem Heimeintritt, nicht der Standort des Heims. Das ist wichtig, wenn Sie über die Kantonsgrenze ziehen.

Nicht beteiligt: Ihre Kinder, solange Ergänzungsleistungen laufen. Die Verwandtenunterstützung greift erst, wenn stattdessen Sozialhilfe nötig wird, und auch dann nur bei sehr hohen Einkommen.

Was zusätzlich auf die Rechnung kommt

Nicht in der Taxe enthalten sind üblicherweise Coiffeur, Fusspflege, Telefon und Internet, persönliche Wäsche, Ausflüge, Begleitung zu Arztterminen und Transporte.

Einzeln sind das kleine Beträge, über ein Jahr summieren sie sich auf mehrere tausend Franken. Verlangen Sie deshalb vor der Unterschrift die Liste der Nebenleistungen mit Preisen und prüfen Sie, ob sie Teil des Heimvertrags ist oder ein Blatt, das sich jederzeit ändern lässt.

Fragen Sie ausserdem, was bei einem Spitalaufenthalt verrechnet wird. Viele Häuser reduzieren die Taxe, wenn das Zimmer länger leer steht, manche nicht.

Ein durchschnittlicher Aufenthalt dauert rund 2,3 Jahre. Rechnen Sie mit dieser Grösse, nicht mit dem Monatsbetrag allein.

Wenn das Geld nicht reicht

Dann besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Sie sind eine Sozialversicherung und ein gesetzlicher Anspruch, keine Sozialhilfe und kein Almosen. Viele Familien prüfen sie nicht, obwohl sie den Anspruch hätten.

Weil die im Heim anerkannten Ausgaben hoch sind, entsteht ein EL-Anspruch bei Heimbewohnern häufig, auch bei Menschen, die zu Hause nie einen hatten. Die Anmeldung läuft über die AHV-Zweigstelle oder die EL-Stelle der Wohngemeinde.

Wie viel die EL an die Heimtaxe anrechnen, legt jeder Kanton selbst fest, und diese Obergrenze bestimmt in der Praxis, welche Häuser für jemanden mit EL in Frage kommen. Fragen Sie das Heim direkt, ob es EL-Bewohnende aufnimmt. Die meisten tun es.

Wohneigentum führt nicht automatisch zum Verkauf, und die Kinder haften nicht für die Taxen. Beide Sorgen sind grösser als die tatsächliche Rechtslage.

Und prüfen Sie, was sich von den Steuern abziehen lässt. Wer eine Hilflosenentschädigung bezieht, kann die Pflegekosten ohne Selbstbehalt abziehen, was mehrere tausend Franken im Jahr ausmacht.

Was Sie konkret tun

Die Taxordnung schriftlich verlangen, bei jedem Haus, das in Frage kommt. Jedes Heim hat eine, und verbindlich ist allein sie. Eine mündliche Auskunft am Telefon ist kein Preis.

Die drei Teile getrennt aufführen lassen: Pension, Betreuung, Pflege. Eine Gesamtzahl verbirgt genau die Unterschiede, auf die es ankommt.

Den EL-Anspruch rechnen lassen, bevor Sie sich entscheiden. Er verändert, welche Häuser realistisch sind, und er wird am häufigsten zu spät geprüft.

Nicht am Preis allein entscheiden. Der Preis erklärt sich stark aus Lage, Baujahr und Zimmergrösse. Für die Qualität der Pflege ist er kein verlässlicher Massstab, und ein teures Haus weit weg von der Familie ist oft die schlechtere Wahl als ein günstigeres um die Ecke.

Häufige Fragen

Was kostet ein Altersheim pro Monat?

Für Unterkunft und Verpflegung zahlten Bewohnende schweizweit im Mittel rund CHF 4'450 pro Monat. Dazu kommen die Betreuungstaxe und Ihr Anteil an der Pflege von höchstens 23 Franken pro Tag. Realistisch liegt die eigene Rechnung damit bei etwa CHF 5'800 bis 7'200, je nach Haus und Kanton deutlich darüber oder darunter.

Stimmen die 10'000 Franken, die man überall liest?

Als Gesamtkosten eines Heimtags ja, im Mittel rund CHF 10'200 pro Monat. Das ist aber nicht Ihre Rechnung: Den grössten Teil der Pflege darin tragen Krankenversicherung und Wohngemeinde. Ihr eigener Anteil ist deutlich tiefer.

Wer bezahlt das Altersheim?

Unterkunft, Verpflegung und Betreuung zahlen Sie selbst. Von der Pflege übernimmt die Krankenversicherung einen festen Beitrag nach Pflegestufe und die Wohngemeinde die Restfinanzierung. Ihr Eigenanteil an der Pflege ist auf 23 Franken pro Tag begrenzt. Reicht Ihr Einkommen nicht, kommen Ergänzungsleistungen dazu.

Zahlt die Krankenkasse das Pflegeheim?

Nur den Pflegeanteil, und auch den nicht vollständig. Unterkunft und Betreuung tragen Sie selbst. Der Kassenbeitrag steigt mit der Pflegestufe bis auf höchstens CHF 115.20 pro Tag.

Wird es teurer, wenn jemand pflegebedürftiger wird?

Für die Pflege nicht: Ihr Anteil bleibt bei höchstens 23 Franken pro Tag, es steigen die Beiträge von Kasse und Gemeinde. Steigen kann dagegen die Betreuungstaxe, etwa beim Wechsel in eine Demenzabteilung. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.

Kostet ein Altersheim weniger als ein Pflegeheim?

Bei der Pension oft ja, weil weniger Betreuung enthalten ist. Sobald echter Pflegebedarf dazukommt, verschwindet der Unterschied, und ein Haus ohne Pflegeabteilung kann einen Umzug nötig machen. Rechnen Sie deshalb mit dem Bedarf in zwei Jahren, nicht mit dem von heute.

Gibt es eine Preisliste aller Pflegeheime?

Keine schweizweite. Jedes Heim veröffentlicht seine eigene Taxordnung und muss sie Ihnen auf Verlangen aushändigen. Die Erhebung des Bundes erlaubt Mittelwerte je Kanton, aber keinen verbindlichen Preis für ein einzelnes Haus.

Was passiert, wenn das Vermögen aufgebraucht ist?

Dann übernehmen Ergänzungsleistungen. Niemand muss ein Heim verlassen, weil das Geld ausgeht. Melden Sie den Anspruch an, sobald absehbar ist, dass Rente und Vermögen nicht mehr reichen, und nicht erst, wenn das Konto leer ist.

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Quellen

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